Zurück zur Salvia divinorum Hauptseite

Rechtsstreit: Salvia divinorum ein Arzneimittel oder gar bald ein illegales Betäubungsmittel?

Pflanzenhandel is not a crime

Wie schon öfter im Laufe der letzten Jahre gibt es aktuell wieder mal einen Fall von staatsanwaltschaftlichem Eingriff in den ethnobotanischen Pflanzenhandel unter Zuhilfenahme des Arzneimittelgesestzes:

Es soll der Import und Handel mit Blättern der Spezies Salvia divinorum als Handel mit Arzneimittel dargestellt werden. Diese Blätter werden sowohl in ihrem traditionellen Anwendungsgebiet als auch welweit von schamanisch interessierten und gebildeten Menschen als Räucherpflanze zum Zwecke des Wahrsagens benutzt. Hieraus einen Handel zur Benutzung als Arzneimittel zu konstruieren erscheint sehr unsinnig, diese Begründung für eine vorliegende Straftat wird aber durch die staatsanwaltlichen Behörden nicht nur bei dieser Spezies angewendet.

Nach langwierigen Gesprächen mit Staatsanwalt und Richter und deren Angebot, das Verfahren mit einem Strafbefehl über insgesamt ca. 16.000 Euro oder wahlweise einer mehr als einjährigen Strafe auf Bewährung abzuschließen habe ich mich entschloßen, ins Hauptverfahren einzutreten, um einen Präzedenzfall für den ethnobotanischen Pflanzenhandel zu schaffen.

Ich habe nun zwei Gutachten zu Salvia divinorum von einem Phytopharmakologen und einem Apotheker angefordert und werde mit zwei Anwälten verschiedene Strategien für das Vorgehen vor Gericht aufstellen. Das Hauptverfahren wird Ende Mai stattfinden.

Um das Verfahren durchzuführen sind leider auch hohe Kosten für Gutachter und Anwälte sowie noch nicht abschätzbare Gerichtskosten im Falle einer nicht erfolgenden Einstellung des Verfahrens zu erwarten.

Da eine Einstellung und eine Verurteilung auch für alle anderen ethnobotanisch interessanten und in Deutschland gehandelten Pflanzen betreffen kann, bitte ich Euch darum, das gegen mich laufende Verfahren zu unterstützen. Im Moment scheint eine Unterstützung durch eine Beteiligung an den Kosten für die Gutachten und die Anwaltskosten am sinnvollsten. Wem andere Möglichkeiten als durch Geldspenden dazu einfallen, schreibe bitte eine mail dazu oder ruf mich an. Vielleicht wird ne Salvia-Soli-Party draus? Oder ich bastel noch ein Banner mit dem Spendenlink zu paypal?
Die Adresse für online-spenden per paypal ist:
gerichtskosten@elixier.de

Wenn es bei Euch ähnliche Verfahren gab oder gerade welche am Laufen sind würde ich gerne Informationen und Strategien dazu austauschen. Leider hat sich innerhalb der Ethnobotanik-Branche noch keine Lobby wie z.B. bei den Hanfhändlern gebildet. Vielleicht schaffen wir es ja auch mal, uns an einen Tisch, und sei er noch so virtuell, zu setzen! Jetzt brauche ich Eure Hilfe! Gemeinsam sind wir stark!


konrad@elixier.de
030 / 4426057
www.elixier.de




Aktueller Stand zur Einordnung von Salvia divinorum als Arzneimittel nach AMG und neues zum BtmG

Am 16.Mai 2006 kam der Sachverständigen-Ausschusses für Apothekenpflicht des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) zusammen und beriet in dieser Sitzung unter anderem auch über die Einordnung von Salvia divinorum als Arzneimittel und damit dessen Unterstellung unter die Apothekenpflicht.

Hier kann man die Tagesordnung der Sitzung einsehen.

Hier kann man das Ergebnisprotokol zum Punkt Salvia divinorum einsehen.

Hier erfährt man was "Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung" bedeutet

Leider kann man alleine aus der Formulierung "..um dem Gebrauch dieser halluzinogenen Droge Einhalt zu gebieten.." bereits erkennen, in welche Richtung sich die Sache entwickeln wird/soll. Es ist wohl Auffassung der Behörden, dass jegliche "halluzinogene" Substanz verboten sein sollte. Ganz egal wie hoch das Gefahrenpotential in Wirklichkeit ist. So etwas nennt sich "Sachverständigen-Ausschusses" - von Sachverstand ist da leider nicht all zu viel zu erkennen.

Neueste Infos vom 14.05.2007:
Am 18.6.2007 wird sich der Betäubungsmittel-Sachverständigenausschuss mit der Frage beschäftigen, ob die Unterstellung von Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelgesetz empfohlen werden soll.
Es könnte also sein, dass Salvia divinorum demnächst in Deutschland zwar nicht als Arzneimittel, aber dafür gleich als illegales Betäubungsmittel eingestuft wird.



Zurück zur Salvia divinorum Hauptseite