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Rechtsstreit: Salvia divinorum ein Arzneimittel oder gar bald ein illegales Betäubungsmittel?
Pflanzenhandel is not a crime
Wie schon öfter im Laufe der letzten Jahre gibt es aktuell wieder mal einen Fall
von staatsanwaltschaftlichem Eingriff in den ethnobotanischen Pflanzenhandel
unter Zuhilfenahme des Arzneimittelgesestzes:
Es soll der Import und Handel mit Blättern der Spezies Salvia divinorum als
Handel mit Arzneimittel dargestellt werden. Diese Blätter werden sowohl in ihrem
traditionellen Anwendungsgebiet als auch welweit von schamanisch interessierten
und gebildeten Menschen als Räucherpflanze zum Zwecke des Wahrsagens benutzt.
Hieraus einen Handel zur Benutzung als Arzneimittel zu konstruieren erscheint
sehr unsinnig, diese Begründung für eine vorliegende Straftat wird aber durch
die staatsanwaltlichen Behörden nicht nur bei dieser Spezies angewendet.
Nach langwierigen Gesprächen mit Staatsanwalt und Richter und deren Angebot, das
Verfahren mit einem Strafbefehl über insgesamt ca. 16.000 Euro oder wahlweise
einer mehr als einjährigen Strafe auf Bewährung abzuschließen habe ich mich
entschloßen, ins Hauptverfahren einzutreten, um einen Präzedenzfall für den
ethnobotanischen Pflanzenhandel zu schaffen.
Ich habe nun zwei Gutachten zu Salvia divinorum von einem Phytopharmakologen und
einem Apotheker angefordert und werde mit zwei Anwälten verschiedene Strategien
für das Vorgehen vor Gericht aufstellen. Das Hauptverfahren wird Ende Mai
stattfinden.
Um das Verfahren durchzuführen sind leider auch hohe Kosten für Gutachter und
Anwälte sowie noch nicht abschätzbare Gerichtskosten im Falle einer nicht
erfolgenden Einstellung des Verfahrens zu erwarten.
Da eine Einstellung und eine Verurteilung auch für alle anderen ethnobotanisch
interessanten und in Deutschland gehandelten Pflanzen betreffen kann, bitte ich
Euch darum, das gegen mich laufende Verfahren zu unterstützen. Im Moment scheint
eine Unterstützung durch eine Beteiligung an den Kosten für die Gutachten und
die Anwaltskosten am sinnvollsten. Wem andere Möglichkeiten als durch
Geldspenden dazu einfallen, schreibe bitte eine mail dazu oder ruf mich an.
Vielleicht wird ne Salvia-Soli-Party draus? Oder ich bastel noch ein Banner mit
dem Spendenlink zu paypal?
Die Adresse für online-spenden per paypal ist:
gerichtskosten@elixier.de
Wenn es bei Euch ähnliche Verfahren gab oder gerade welche am Laufen sind würde
ich gerne Informationen und Strategien dazu austauschen. Leider hat sich
innerhalb der Ethnobotanik-Branche noch keine Lobby wie z.B. bei den
Hanfhändlern gebildet. Vielleicht schaffen wir es ja auch mal, uns an einen
Tisch, und sei er noch so virtuell, zu setzen! Jetzt brauche ich Eure Hilfe!
Gemeinsam sind wir stark!
konrad@elixier.de
030 / 4426057
www.elixier.de
Aktueller Stand zur Einordnung von Salvia divinorum als Arzneimittel nach AMG und neues zum BtmG
Am 16.Mai 2006 kam der Sachverständigen-Ausschusses für Apothekenpflicht des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte) zusammen und beriet in dieser Sitzung unter anderem auch über die Einordnung von Salvia divinorum als Arzneimittel und
damit dessen Unterstellung unter die Apothekenpflicht.
Hier kann man die Tagesordnung der Sitzung einsehen.
Hier kann man das Ergebnisprotokol zum Punkt Salvia divinorum einsehen.
Hier erfährt man was "Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung" bedeutet
Leider kann man alleine aus der Formulierung
"..um dem Gebrauch dieser halluzinogenen Droge Einhalt zu gebieten.." bereits erkennen, in welche Richtung
sich die Sache entwickeln wird/soll. Es ist wohl Auffassung der Behörden, dass jegliche "halluzinogene" Substanz
verboten sein sollte. Ganz egal wie hoch das Gefahrenpotential in Wirklichkeit ist. So etwas nennt sich
"Sachverständigen-Ausschusses" - von Sachverstand ist da leider nicht all zu viel zu erkennen.
Neueste Infos vom 14.05.2007:
Am 18.6.2007 wird sich der Betäubungsmittel-Sachverständigenausschuss mit der Frage beschäftigen, ob
die Unterstellung von Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelgesetz empfohlen werden soll.
Es könnte also sein, dass Salvia divinorum demnächst in Deutschland zwar nicht als Arzneimittel, aber
dafür gleich als illegales Betäubungsmittel eingestuft wird.
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