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Salvia divinorum - Legalitätsstatus in Deutschland und Schweiz


Schweiz - Ende April/Anfang Mai 2010:

Salvia divinorum ist ab jetzt auch in der Schweiz illegal:
Salvia Verbot laut swissmedic

Es taucht ab 1.7.2010 in der Liste der verbotenen Stoffe auf:
Salvia in der Liste der verbotenen Stoffe

Hier auch die offizielle Bekanntmachung auf admin.ch:
812.121.2 Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe
812.121.2 Anhang d - Verzeichnis der verbotenen Betäubungsmittel

Interessanterweise ist scheinbar genau wie in Deutschland "nur" die Pflanze an sich verboten, nicht jedoch der psychoaktive Inhaltsstoff Salvinorin A.



Deutschland - 29. Februar 2008:

Im Bundesgesetzblatt wird die 21.Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften veröffentlich. Ab jetzt ist das Verbot von Salvia divinorum in Deutschland offiziell wirksam.

Einen schönen Abschiedssong hat Daniel Rühlemann auf YouTube gestellt: Abschied vom Aztekensalbei



21. Februar 2008:

Das Protokoll der 841. Sitzung ist online verfügbar. Darin ist der genaue Wortlaut der Sitzung dokumentiert.
Salvia wird mit folgenden Worten verboten:

"Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck Nr. 1/2008*) zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte:
2, 4 a), 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 15 bis 20, 23, 26 f),
30, 31, 37 bis 50, 53, 58, 59, 61 bis 64 und 66 bis 69.

Wer den Empfehlungen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

Es ist so beschlossen."

(Quelle: bundesrat.de)

Die Änderung des BtMG wurde als Punkt 62 also einfach im Schwung zusammen mit einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen verabschiedet. "Wenns doch die Experten so empfohlen haben.."

Sobald das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, tritt es in Kraft.



15. Februar 2008:

Der Bundesrat tagt in seiner 841. Sitzung. Darin beschliesst der Bundesrat den Empfehlungen der Ausschüsse zu folgen. Damit wird die Pflanze Salvia divinorum in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen.
An diesem schwarzen Freitag wird die Pflanze also in Deutschland illegalisiert.




11. Februar 2008:

Der Bundesnetzwerk Drogenpolitik gibt eine Stellungnahme des BND zur Aufnahme von Salvia Divinorum in das Betäubungsmittelgesetz ab.




6. Februar 2008:

Der Bundesrat veröffentlich die Tagesordnung für die 841. Sitzung am 15. Februar 2008.
Darin findet sich unter TOP 62 von 69 Punkten (Drucksache 48-08) die "Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (21. BtMÄndV)". Mit dieser Änderung sollen Pflanzen und Pflanzenteile von Salvia divinorum der Anlage I des BtMG unterstellt werden.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.

Leider halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass der Bundesrat die Änderung an einem Freitag als Tagesordnungspunkt 62 von 69 einfach durchwinkt, da das Wochenende ruft.
Wie es aussieht, wird dieser Freitag der 15.2.2008 ein schwarzer Tag für alle Salviafreunde. Diese können nun wählen, ob sie weiter ihr Recht auf persönliche Selbstentfaltung wahrnehmen aber dabei gleichzeitig als Kriminelle abgestempelt werden (inklusive aller Schikanen), oder ob sie ihre Grünpflanzen wegwerfen.

Die zunehmende Überwachung und Reglementierung aller Lebensbereiche nimmt langsam aber sicher bedrohliche Ausmaße an. Wir müssen aufpassen, dass die Grundlagen unserer demokratischen Rechtsordnung nicht irgendwann zugunsten totaler Kontrolle aufgegeben werden.



23.Januar 2008:

Bundeskabinett beschliesst die einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (21. BtMÄndV)
Was für ein trauriges Datum. Wie nicht anders zu erwarten will das Bundesministerium für Gesundheit im Zuge dieser Betäubungsmitteländerungsverordnung Salvia divinorum der Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) unterstellen. Interessanterweise soll hier wohl gleich die komplette Pflanze verboten werden. Sonst ist es eher üblich den psychoaktive Wirkstoff an sich dem BtMG zu unterstellen und die Pflanze nur dann, wenn sie zu Rauschzwecken verwendet werden soll. Es wird hier also gleich der grosse Gesetzeshammer herausgeholt und harmlose Pflanzenfreunde kriminalisiert. Die Begründung (siehe Entwurf) wurde weitgehend vom "Betäubungsmittel-Sachverständigenausschuss" übernommen: "...schweren Bewusstseinsveränderungen [ja und?], Psychosen [Quellen?] und anderen gesundheitlichen Störungen [die wären?]..."
Selbst die absehbare medizinische Verwendung wird vom Bundesministerium ignoriert, was eine Aufnahme in Anlage III zur Folge gehabt hätte. Deutschland schliesst sich mal wieder von Fortschritt aus.
Der Bunderat muss nun der Änderung noch zustimmen und sie muss im Bundesanzeiger erscheinen. Sollte sich der Bundesrat nicht anders entscheiden, dann wird wohl Salvia divinorum demnächst in Deutschland verboten sein.
Zusammenfassend kann ich leider nur folgendes feststellen: Jegliche psychoaktive Substanz ausser Alkohol, Nikotin und Kaffee ist der Regierung ein Dorn im Auge und wird unabhängig von deren realem Gefahrenpotential verboten. Die Gesundheit der Bürger ist und war dabei noch nie ein Hauptziel dieser Bemühungen. Vielmehr geht es um die Kontrolle alternativer Lebensweisen und Denkmuster. Unser Staat macht mir Angst.

Die Hexenjagd ist eröffnet.



23.-25. November 2007:

Salvia divinorum (Zaubersalbei) darf nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versuchen als einzige Partei die Verbotsmaschinerie aufzuhalten. Leider erfolglos, wie man später sehen musste.



7.August 2007:

Verbot von Zaubersalbei ist ein gefährlicher Irrweg
Tibor Harrach, sachverständiger Gutachter in Gerichtsverfahren zum Produktstatus von Produkten auf Basis von Salvia Divinorum, kommentiert die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen zur "Betäubungs- und arzneimittelrechtliche Behandlung von Salvia divinorum und anderen biogenen Drogen" durch die Bundesregierung.



27.Juli 2007:

Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender , Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/6058 –:
"Betäubungs- und arzneimittelrechtliche Behandlung von Salvia divinorum (Salbei) und anderen biogenen Drogen"



10.Juli 2007:

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Anna Lührmann, Elisabeth Scharfenberg, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema:

Betäubungs- und arzneimittelrechtliche Behandlung von Salvia divinorum (Salbei) und anderen biogenen Drogen



18.Juni 2007:

Schlechte Neuigkeiten - Salvia divinorum wird demnächst wohl in Deutschland verboten werden. Ich habe bezüglich der Ergebnisse der Sitzung des Betäubungsmittel-Sachverständigenausschuss per eMail beim BfArM nachgefragt.
Hier die Antwort der Bundesopiumstelle des BfArM:

"Der SV-Ausschuss hat in seiner Sitzung die Beschlussempfehlung ausgesprochen, Pflanzen und Pflanzenteile von Salvia divinorum in Anlage I des BtMG einzustufen."
(Quelle: eMailverkehr mit BfArM)

Ein Ergebnisprotokoll dieser Sitzung vom 18.6.2007 wurde noch nicht erstellt, aber ich bemühe mich hier noch mehr Daten zu bekommen. Ich kann nämlich den Beschluss in keinster Weise nachvollziehen, da mir keinerlei schwerwiegende Probleme (Unfälle, psychiatrische Behandlung etc.) durch Salviakonsum bekannt sind, die eine solche Einstufung in das BtMG rechtfertigen.

Salvia divinorum wird also demnächst trotzdem genau so wie z.B Heroin behandelt. Die immer noch seltene Pflanze wird dabei auch gleich mit illegalisiert und Pflanzenliebhaber kriminalisiert. Selbst die arzneiliche Verwendung würde durch die Aufnahme in Anlage I ("nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel") ausgeschlossen werden, obwohl Salvinorin A durch seine spezifische Bindung ein sehr geeignetes Modell-Molekül für eine Vielzahl von Medikamenten werden kann. Deutschland klammert sich hier mal wieder vom Fortschritt aus.

Für Stoffe in Anlage 1 des BtMG gilt:

"Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen."
(Quelle: BtMG)

Da man eine solche Ausnahme-Erlaubnis selbst für den medizinischen Hanfkonsum extrem schwer erhält, wird dies bei Salvia wohl ausichtslos sein.

Wichtig: Der Sachverständigenausschuss hat erstmal nur die Verbotsempfehlung ausgesprochen! Solange also das BtMG noch nicht aktualisiert und Salvia divinorum in die Anlagen aufgenommen wurde, solange ist es auch noch legal. Beim Kauf dürfte es also noch keine Probleme geben. Verkäufer jedoch haben ja bereits seit längerem das Problem, dass Salvia bereits als Arzneimittel deklariert wurde und somit der Verkauf in Deutschland Apotheken vorbehalten ist, welche jedoch Salvia natürlich nicht im Angebot haben.



14.05.2007

Von einem Headshopbesitzer, der bereits rechtliche Probleme wegen des Verkaufes von Salvia divinorum hatte, erfuhr ich, dass Salvia divinorum demnächst in Deutschland verboten werden soll. Auf Nachfrage beim BfArM erhielt ich folgende Antwort:

"Am 18.6.2007 wird sich der Betäubungsmittel-Sachverständigenausschuss mit der Frage beschäftigen, ob die Unterstellung von Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelgesetz empfohlen werden soll."
(Quelle: eMailverkehr mit BfArM)

Ein baldiges Verbot scheint also diesmal doch bevorzustehen.



16.Mai 2006 Antrag des BfArM auf Unterstellung unter die Apothekenpflicht

Am 16.Mai 2006 war es dann soweit. Der Sachverständigen-Ausschusses für Apothekenpflicht des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) stellt Salvia divinorum offiziell unter die Apothekenpflicht. Das bedeutet, dass zum Konsum bestimmte Teile von Salvia divinorum (getrocknete Blätter, Extrakte) jetzt nur noch in Apotheke verkauft werden dürfen. Headshops und Internethändler hingegen duften das Kraut nicht mehr verkaufen.
Somit beendeten so gut wie alle deutschen Shops den Verkauf von gebrauchsfertigem Salvia. Lediglich lebende Pflanzen konnte man noch recht unbedenklich verkaufen.

Das Ergebnisprotokoll der Sitzung kann auf der BfArM-Webseite eingesehen werden. Falls dieser Link nicht (mehr) funktioniert, kann man auch das Ergebnisprotkoll lokal herunterladen
Die relevante Stelle möchte ich jedoch hier direkt zitieren:

TOP 5 Salvia divinorum

Antrag des BfArM auf Unterstellung unter die Apothekenpflicht.
Die Pflanze Salvia divinorum, Aztekensalbei, enthält Diterpene mit halluzinogenen Wirkungen. Eine Unterstellung unter die Apothekenpflicht ermöglicht es den Überwachungsbehörden aktiv zu werden und den Vertrieb über z.B. "Headshops" zu unterbinden. Die Sachverständigen empfehlen die Prüfung weitergehender Maßnahmen durch die Bundesoberbehörden, z.B. Salvia divinorum in die Anlage 1a der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung aufzunehmen, um dem Gebrauch dieser halluzinogenen Droge Einhalt zu gebieten. Das BfArM sah 2003 keinen Anlass, Salvia divinorum dem BTMG zu unterstellen.

Abstimmung: Die Unterstellung von Salvia divinorum unter die Apothekenpflicht durch Aufnahme dieser Position in die Anlage 1b [Anm: Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel] wurde einstimmig empfohlen.

Ich habe dann daraufhin folgende Antwortmail an das BfArM geschrieben. Natürlich hatte diese keinen Effekt, aber ich wollte nichts unversucht lassen.

Das war also Stufe 1 des Salviaverbotes in Deutschland. Der Verkauf wurde versucht zu unterbinden. Dass dabei das Arzneimittelgesetz bereits angewendet wurde, bevor die Einstufung als Arzneimittel am 16.5.2006 beschlossen wurde, erhöht das Vertrauen in unser Rechtssystem nicht besonders.

Der persönliche Besitz von Salvia divinorum war mit der Einstufung als Arzneimittel jedoch noch nicht unter Strafe gestellt. Das sollte aber scheinbar nicht lange so bleiben.

An der Textstelle "...um dem Gebrauch dieser halluzinogenen Droge Einhalt zu gebieten." wird auch gut deutlich, warum diese Pflanze verboten werden soll: sie hat eine halluzinogene Wirkung. Dies reicht offenbar aus, um ein Gewächs verbieten zu wollen. Da mir relevante Gesundheitsprobleme durch Salviakonsum nicht bekannt sind, scheint der Aspekt der Volksgesundheit nicht der ausschlaggebende Faktor für die Prohibitionsbemühungen gewesen zu sein.

Man könnte sich manchmal fast wie im Mittelalter fühlen, als die heidnischen Bräuche verfolgt wurden. Heutzutage kommt man jedoch nicht gleich auf den Scheiterhaufen sondern wird erstmal weggesperrt. Deswegen lohnt es sich scheinbar nicht auf die Strasse zu gehen.



2003-2006 Einschränkung des Handels per Umweg über das Arzneimittel:

In Deutschland war man etwas kreativer. Erstmal wurden ein paar bürokratische Verrenkungen gemacht und schon hat man einen Umweg und Grund gefunden unliebsame Zeitgenossen nach Gutdünken unter Kontrolle zu bringen. Nachdem einige Head-/Internetshops 2003/2004 ihren Salviaversand eingestellt hatten, begann ich etwas nachzuforschen. Marcus von Shiva Seeds hat mich dann netterweise mit einigen wertvollen Informationen versorgt, die ich Euch nicht vorenthalten möchte:

"Als Verkäufer von Salvia divinorum in Deutschland sollte man sich früher oder später auf eine Hausdurchsuchung der Polizei einstellen.

Anklage wird lauten: Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz.

Dabei wird wegen Gefahr in Verzug die Hausdurchsuchung ohne Deine Anwesenheit provoziert - so meine Erfahrung.

Die Beamten nehmen das gerne zum Anlass andere Verstösse (Drogen) zu suchen. Salvia ist selbst den Beamten eher unbekannt hinsichtlich einer Arzneieinstufung, was sich aber allmählich zu ändern scheint.

Die Einstufung als Arznei ist nicht direkt im AMG geregelt, aber es gibt u.a. eine Warnung der Ärztekommission, dass Salvia als bedenklich einzustufen sei. Aus Sicht der Behörden also: Salvia ist ein nicht verkehrsfähiges Arzneimittel.

Ich habe mir Bestätigungen aus diversen Quellen vorab geholt, da ich den Verkauf absichern wollte. Merkwürdig war z.B., dass ich mehrere Kontakte mit dem Bundesgesundheitsministerium und entsprechenden Apothekern hatte (u.a. Dr. Gleim von der Bundesopiumstelle), die mich alle weiterleiteten und im Endeffekt keine schriftliche Stellungnahme abgaben.

Ich habe schlussendlich von meiner zuständigen Amtsapothekerin der Kreisstadt die mündliche Zusage bekommen,dass ein Verkauf (ohne mit arzneilicher Wirkung etc. zu werben) als reine Pflanze bzw. als Räuchermaterial kein Problem sei.
Auch diese Dame war wohl nicht über die Einsätze der Exekutive informiert. Ebenso habe ich einen Sachkenntnisnachweis bei der IHK zu freiverkäuflichen Arzneimitteln abgelegt. Auch hier erkannte man das Problem auf DIREKTE Nachfrage auf das Salvia divinorum-Problem nicht und hatte dieselbe Ansicht wie die Amtsapothekerin.

Deklarationen helfen hier nicht. Obwohl es ja eigentlich ein altertümliches Räuchermittel ist!
Selbst bei uns, die wir extra Vereinbarungen mit unseren Großabnehmern getroffen hatten (kein Verkauf zur Anwendung an Mensch und/oder Tier) hat die Deklaration nicht geholfen.

Derzeit sind mir drei Fälle bekannt, in denen die Polizei zugeschlagen hat. Es ist der Anfang einer "Ringfahndung" - sprich, die Polizisten finden weitere Großabnehmer und Wiederverkäufer sowie weitere Internetshops, die sie durch vorhergehende Durchsuchungen aufmerksam geworden sind.

In einem Fall habe ich derzeit die Strafandrohung mitgeteilt bekommen (nicht für mein Unternehmen) 12.000 EUR Schadenersatz (sollen die Umsätze gewesen sein) und 6.000 EUR Wiedergutmachung für die Staatskasse.

Ausserdem die Anwaltskosten, Umsatzausfall, Wegfall PC (bis der wiederkommt ist der absolut veraltet) und und und..."

Stand der Information: April 2004



Weitere Infos von der gleichen netten Quelle im September 2004:

"Der Zoll ist mittlerweile für das Thema sensibilisiert. Salvia divinorum wird dort als Arzneimittel geführt und dementsprechend regelmässig nicht für die Einfuhr zugelassen.

Es kann sein, dass ein Händler durchaus mal Besuch von der Zollbehörde bzw. der örtlichen Polizei bekommt, wenn sich der Verdacht erhärtet, dass er damit handelt.

Verdächtig wird es, wenn er nach der eigentlichen Zolldeklaration noch einige Rückfragen beantworten musste, wie z.B. "deutscher Name", "Verwendungszweck", "Art des Gewerbes" etc."

Wenn man die Definition im Arzneimittelgesetz betrachtet, merkt man, wie weitreichend und schwammig die Formulierungen darin gefasst sind:

§ 2 Arzneimittelbegriff
Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper...
[Punkt 1.-4. irrelevant]
5. die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen

Nach dieser Definition ist sind also auch der Sauerstoff der Luft, UV-Strahlen der Sonne oder die Atombombe ein "Arzneimittel". Welche Stoffe ausser Edelgasen wirken schliesslich nicht irgendwie auf den menschlichen Körper ein?

Rechtsstaat ade :-( Etwas als Arzneimittel zu deklarieren, aber nirgends als Medizin anzubieten ist logisch wirklich nur schwer nachvollziehbar. Ein relativ ungefährliches Entheogen auf diesen Umweg verbieten zu wollen, ist ziemlich verwerflich.


Urknall-2002 Salvia divinorum ist komplett legal

Salvia divinorum war bis zum Sommer 2002 in allen Ländern der Erde legal.
Aber jede psychoaktiv wirksame Substanz ausser den steuerwirksamen Suchtstoffen Alkohol und Nikotin ist den weltweiten Regierungs- und Bürokratiemaschinerien ja bekanntlich ein Dorn im Auge.
So war Australien das erstes Land, welches Salvia im Sommer 2002 als illegale Droge eingestuft hat. Andere Länder wie Dänemark, Schweden, Italien und Süd-Korea folgten.



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